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Kurz vor Urlaubsbeginn 

Bevor die Reise an idyllische Strände, fremde Städte oder in die Berge geht, gibt es noch jede Menge zu erledigen und zu bedenken:

 

Hiezu einige Informationen:

 

Andere Länder andere Verkehrsstrafen:

 

In manchen Ländern drohen bei Verkehrsdelikten sehr hohe Strafen.

So hat Italien seit letztem Jahr die Strafrahmen bei Verstößen gegen Tempolimits (bis zu Euro 2000,- und Führerscheinentzug) drastisch erhöht. Bei Alkolenkern sind Haftstrafen und Beschlagnahme des Fahrzeuges üblich.  Wer den Alkoholtest verweigert muss mit Geldstrafen bis zu Euro 10.000,- rechnen.

 

Der ARBÖ hat nun speziell für Reisen nach Italien die Empfehlung ausgesprochen, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um sich im Fall des Falles wehren zu können und Versicherungsschutz für die kostspieligen Verfahrenskosten zu haben.

 

Beachten Sie bitte auch, dass in vielen Ländern (z.B. Deutschland und in Benelux-Staaten) die Verwendung der Radarwarnfunktion von Navigationsgeräten verboten ist, und die Missachtung dieses Umstandes zu saftigen Geldstrafen und Beschlagnahme des Navigationsgerätes führen kann. 

 

Krankenversicherung im Ausland:

 

In Österreich können Sie sich bei allen Vertragsärzten und Krankenanstalten mit Ihrer E-Card behandeln lassen.

Was aber ist bei Urlaubsreisen ins Ausland im Krankheitsfall oder bei einem Unfall zu bedenken?

 

Seit 01.01.2004 gilt die Regelung auch für die EU Staaten sowie für die Schweiz.

Auf der Rückseite Ihrer E-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte die in diesen Ländern benutzt werden kann.

Die Versicherungsträger der jeweiligen Länder rechnen die Kosten direkt untereinander ab, sodass für die Grundversorgung kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

 

In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und der Türkei benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein, den Sie vor Urlaubsantritt  anfordern sollten.

 

In allen anderen Ländern der Welt müssen Sie im Krankheitsfall jedenfalls in Vorleistung gehen und sind damit auf sich alleine gestellt!

 

Um eventuelle unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich vor Reiseantritt eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen (aufgrund des unterschiedlichen Leistungsniveaus kann dies auch bei Reisen in andere EU-Staaten nicht schaden).

Gegen eine relativ geringe Prämie werden Ihnen die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland bis zu dem vereinbarten Rahmen (z.B. Euro 220.000,--) und allfällige Kosten für den  Rücktransport nach Österreich ersetzt.

 

Versichert sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Taggelder für Spitalaufenthalte und die Rückreise ins eigene Land.

 

Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail.

 

Ansprechperson:

Katharina Fahrner (k.fahrner@suedvers.at, 01 8777 000 - 16)

(Juli 2008)

 

 

 

ABFERTIGUNG NEU ab 01.01.2008 auch für Gewerbetreibende.

Mit Anfang dieses Jahres wurde die betriebliche Mitarbeitervorsorge verpflichtend auch für Selbständige eingeführt.

Selbständige, die noch keine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben, müssen bis zum 30.06.2008 einen Beitrittsvertrag mit einer MVK abschließen, sonst erfolgt eine Zwangszuweisung.

Die Selbständigen, die bereits für ihre Mitarbeiter eine MVK ausgewählt haben, ist diese MVK per Gesetz auch für die eigenen Beiträge der Selbständigen zuständig.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der MVK für die Selbständigen:

 

Der monatliche Beitrag beträgt 1,53% der Beitragsgrundlage(maximal  bis zur Höchstbeitragsgrundlage  EUR 55.020/Jahr, Wert 2008) für die Krankenversicherung.

 

Die Beiträge sind Betriebsausgabe und die Veranlagungserträge sind steuerfrei.

Eine einmalige Kapitalauszahlung ist mit 6% begünstigt besteuert, während die Rentenzahlung steuerfrei.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Emmett unter 877 7000 33 gerne zur Verfügung

 

(Juni 2008)